AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das "Reihern im Roggen" Festival 2023
1. Veranstalter
Mosh Saar e.V.
Talstr. 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 068140109127
E-Mail: info@moshsaar.de
Vertreten durch Anna Reindl, Christian Willms, Alexander Schlosser
2. Geltungsbereich
2.1. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer eines Tickets („Gast“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf eines Tickets schließt der Gast mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Tickets bei einem Verkaufsvorgang vertritt die kaufende Person die übrigen Gäste und der Veranstalter schließt mit jedem Gast einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Die kaufende Person muss in diesem Fall die Weiterleitung dieser AGBs an die übrigen Gäste sicherstellen.
2.2. Jeder Gast erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB und der Festivalinfos, einsehbar unter https://reihernimroggen.de/pages/infos/, an.
3. Abbruch, Verzögerung, Unterbrechung, Verschiebung
3.1. Wird die Veranstaltung vor Beginn aus organisatorischen Gründen abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises in Form eines Gutscheins für die Folgeveranstaltung. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Eine Erstattung des Ticketpreises wegen schlechtem Wetter ist nicht möglich.
3.2. Bei gefährlichen Wetterverhältnissen (z.B. Sturm, Gewitter), anderen Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, wird die Veranstaltung sofort unter- oder abgebrochen. In diesem Fall besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch.
3.3 Bei Programmverschiebung oder Streichung einzelner Auftritte besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch.
4. Einlass, Kontrolle, Camping
4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket oder unversehrtem Festivalbändchen gestattet. Beim ersten Einlass ist das Ticket vorzuzeigen. Das Ticket wird dann durch ein Festivalbändchen ausgetauscht. Gäste, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
4.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durchgeführt werden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Gast den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Tickets ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
4.4. Ein gültiges Wochenendticket berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Festivalgelände ohne Aufpreis zum Campen. Frühestmögliche Anreise- und spätestmögliche Abreisezeit können den Festivalinfos (https://reihernimroggen.de/pages/infos/) entnommen werden.
5. Verbotene Gegenstände
5.1. Auf dem gesamten Gelände sind unter anderem folgende Gegenstände verboten:
- Trockeneis
- Waffen aller Art
- CS Gas, Pfefferspray
- brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände oder Himmelslaternen
- lärmerzeugende Gegenstände
- Druck- und Flüssiggase
- Shirts von rechtsradikalen Bands oder mit menschenverachtendem Aufdruck
- kommerzielle und politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter
- gefährliche Gegenstände jeglicher Art
5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
6. Mitnahme von Haustieren
Hunde sind auf dem Festivalgelände bedingt zulässig. Sie müssen während der gesamten Zeit des Festivals kontrolliert angeleint sein. Dies ist unabhängig von Größe und Alter des Hundes. Für alle vom Hund verursachten Schäden haftet der Hundehalter. Die Mitnahme von anderen Haustieren ist nicht gestattet.
7. Aggregate
Der Betrieb von Aggregaten ist auf dem Festivalgelände untersagt.
8. Hausrecht und Verhaltensregeln
8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Gästen ist es insbesondere untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände
- gefährliche Gegenstände mitzuführen;
- körperliche Gewalt gegen andere Gäste, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen;
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Gäste nicht freigegeben sind.
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen.
- auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder Ähnliches zu klettern.
8.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
9.3.Gäste, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Gast eine Straftat, wird der Gast sofort und ohne Vorwarnung vom Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
8.4. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Gast vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
9. Gesundheit
Dem Gast ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der Bühne, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Gast ist für seine persönliche Gesundheit eigenverantwortlich. Der Veranstalter ist hierfür nicht haftbar zu machen
10. Behinderung von Einsatzkräften
Der Gast hat sein Fahrzeug so abzustellen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist. Beachtet der Gast diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Gastes umzustellen.
11. Parkflächen
Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Gäste oder sonstige Dritte entstehen. Das Parken auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige seitens der jeweiligen flächenbesitzenden Person gerechnet werden.
12. Fotografieren und Filmen – Rechte am eigenen Bild
12.1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung sind Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen jeglicher Art für den kommerziellen Gebrauch verboten.
12.2. Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Gast als zuschauende Person der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
Diese Rechte des Veranstalters gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.
13. Weitergabe von Tickets
13.1. Der Gast verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Gast insbesondere, Tickets öffentlich bei Auktionen zum Kauf anzubieten oder Tickets für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben.
13.2. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen bzw. das Ticket einzuziehen.
14. Jugendschutz
14.1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter ist die Teilnahme an der Veranstaltung nur für Gäste gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
14.2. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unser Sicherheitspersonal gehalten, am Eingang Ausweiskontrollen durchzuführen.
15. Haftung
15.1. Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.
15.2. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertretenden und Erfüllungsgehilfinnen und -gehilfen des Veranstalters.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
17. Verbraucherschlichtungsstelle
17.1. Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Gast wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
17.2. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Anwendbares Recht und Sonstiges
18.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
18.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.